#Justiz #Polizei #Rechtsstaat #Festnahme #Tatort #TeamResopal #JuraBubble #StPO
#Tatort-Kommissar*in: "Wir behalten Sie jetzt 48h hier, bis Sie gestehen!"
Warum echte Polizist*innen das besser nicht tun?
Tipp: Die Strafprozessordnung gibt da ein paar recht starke Hinweise
In Summe nennt sich das dann "Grundrechtsschutz im Rechtsstaat" und ist eine gute Sache!
Wer es nachlesen möchte: einschlägig sind
- § 128 Abs. 1 StPO (Der Festgenommene ist, sofern er nicht wieder in Freiheit gesetzt wird, unverzüglich, spätestens am Tage nach der Festnahme, dem Richter bei dem Amtsgericht, in dessen Bezirk er festgenommen worden ist, vorzuführen)
- und § 136a StPO (Die Freiheit der Willensentschließung und der Willensbetätigung des Beschuldigten darf nicht beeinträchtigt werden durch ... durch Ermüdung.... Zwang darf nur angewandt werden, soweit das Strafverfahrensrecht dies zulässt.)
Zur kompletten Folge 2 unseres Battles über Rechts-Mythen:
https://letscast.fm/sites/samt-vs-seide-d7cc4415/episode/tatort-knast-und-vorstrafen
Dort finden sich natürlich auch alle anderen Folgen, also Video und Audio.